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| Die Hochton-Therapie ist eine Weiterentwicklung der Elektrotherapie. Während die klassische Elektrotherapie (auch Reizstromtherapie genannt) die Nerven und die Muskulatur stimuliert, regt die Hochton-Therapie primär direkt den Zellstoffwechsel an. Technisch gesehen handelt es sich bei der klassischen Elektrotherapie um eine Reizstrombehandlung, bei der die Frequenz des Stromsignals gleich bleibt, die Stromstärke aber verändert wird. |
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| Wie funktioniert die Hochtontherapie? Durch die gleichzeitige Änderung der Frequenzen und der Stromstärke, kommen die erweiterten Wirkungen der Hochtontherpie zustande. Gleichzeitig arbeitet die Hochtontherapie mit Frequenzen von 4096 bis 32768 Hertz gegenüber deutlich niedrigeren Frequenzen der klassischen Elektrotherapie. Die höheren Frequenzen sollen eine höhere Energieaufnahme der Zellen bewirken können und so durch eine harmonische Stimulation zu biochemischen und bioelektrischen Reaktionen der Zellen führen. Dadurch können Energieblockaden gelöst und erfolgreich Schmerzen gelindert werden. Der Patient fühlt sich nach der Therapie in der Regel vitaler. Ein Gefühl wie nach einem langen Dauerlauf, entspannt und erfrischt, wird beschrieben. Die Anzahl der notwendigen Sitzungen richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung. Für einen Langzeiterfolg reichen in der Regel fünf bis zehn Behandlungen mit einer Therapiedauer von jeweils 50-70 Minuten. Anwendungsgebiete Die besten Erfolge erzielt die Hochton-Therapie bei Schmerzen und allgemeinen Erschöpfungszuständen:
Nebenwirkungen
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| Wie führt der Arzt die Behandlung durch? Die Hochton-Therapie ist immer eine Kombination aus einer örtlichen und ganzheitlichen Therapie. Deshalb werden bei der Behandlung verschiedene Elektrodenkreisläufe angelegt:
Die besten Ergebnisse erzielt eine tägliche Anwendung. Viele Ärzte bieten auch Leihgeräte an, so dass Sie die Behandlung auch selbst zu Hause durchführen können. Nicht vergessen: Vor der Therapie noch einmal Wasser lassen! |
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| Die Kosten der Hochton-Therapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In einzelnen Fällen übernehmen private Versicherungen die Therapiekosten, die gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30,50 bis 61 Euro pro Sitzung. Im allgemeinen reichen fünf bis zehn Behandlungen aus. Die in Ihrem individuellen Fall anfallenden Kosten erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem behandelndem Arzt. |
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| Keine Links vorhanden. | |||
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| Keine Literatur vorhanden. |
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| Trotz aller Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Daten können wir keine Gewähr oder Haftung für die veröffentlichten Angaben übernehmen. |
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